Tennis

Platzordnung

Allgemein:

 

  1. Die Tennisanlage ist eine Einrichtung des Sportvereins SV Gelting e.V. und wird ausschließlich von den Mitgliedern der Tennisabteilung genutzt und betreut.

  2. Das Betreten und Spielen auf der Anlage ist nur Mitgliedern der Tennisabteilung gestattet.

  3. Jugendliche unter 10 Jahren können nur unter Aufsicht eines Erwachsenen die Anlage benutzen.

  4. Ab 17°° Uhr haben grundsätzlich Erwachsene bzw. berufstätige Jugendliche auf Platz 1 + 2 das Vorrecht.
    Das gilt nicht an den Wochenenden und an Feiertagen. Ausnahmeregelung: Tennisunterricht mit Trainer.

  5. Für Jugendliche unter 18 Jahren steht der Platz 3 werktags auch abends zur Verfügung.

  6. Für Freundschaftsspiele, Turniere und Punktspiele sind mit der Abteilungsleitung Sonderregelungen getroffen.

  7. Gäste dürfen nur mit einem Mitglied spielen; Voraussetzung:
    - nur werktags bis 16:00 Uhr
    - eine Gebühr von € 5,--/Std. an die Tennisabteilung
    - in die Gästeliste ist der Name des Vereinsmitgliedes einzutragen

  8. Freie Trainerstunden sind werktags von 09:00 bis 17:00 Uhr möglich, Ausnahmen hiervon in Absprache  mit der Abteilungsleitung zu treffen.

  9. Die Bespielbarkeit des Platzes muss gewährleistet sein:

    Kein sichtbares Wasser auf der Platzoberfläche


    Bei Regen sofortiger Spielabbruch


    Grundsätzlich kann die Abteilungsleitung über allgemeine Bespielbarkeit entscheiden.

  10. Umkleideraum und Dusche können, wenn geöffnet, von jedem erwachsenen Mitglied benutzt werden.

  11. Das Tennishaus und die Küche stehen jedem zur Verfügung. Benutztes Geschirr und Gläser bitte in die Küche zurück bringen.

  12. Jeder Spieler ist verpflichtet, nach Spielende den Platz abzuziehen, die Linien zu fegen und bei Trockenheit zu spritzen. Abziehteppiche sind nach Gebrauch wieder aufzuhängen.

  13. Die Plätze dürfen nur mit ordnungsgemäßer Kleidung und Tennisschuhen betreten werden.

  14. Für die Sauberhaltung und Pflege der gesamten Anlage ist jedes Mitglied verantwortlich.
    Alle aktiven männlichen Mitglieder ab 18 Jahre sind angehalten, mindestens 5 Stunden pro Saison auf der Anlage zu arbeiten. Insbesondere sollten die männlichen Mitglieder für die Frühjahrsinstandsetzung und für die Arbeiten am Saisonende zur Verfügung stehen. Ersatzweise werden € 10,-- je nich geleisteter Arbeitsstunde am Saisonende eingezogen.

    Der Arbeitseinsatz wird durch Hans Schmid oder von der Abteilungsleitung festgehalten.

  15. Spielbetrieb und Platzbelegung:

    Wird durch ein Platzbelegungssystem organisiert, im Interesse aller Mitglieder mit eintägiger Vorausbestellung. Jeder aktive Spieler erhält am Anfang der Saison eine Platzbelegungskarte, Kostenbeitrag Erwachsene € 5,--, Jugendliche € 3,--.
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